Die Inklusive Beschulung
An den allgemeinen Schulen kann es in vielen Klassenstufen inklusiven Unterricht geben. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden gemeinsam von Lehrkräften der allgemeinen Schule und Förderschullehrkräften unterrichtet. Dabei arbeiten möglichst alle Schülerinnen und Schüler am gemeinsamen Unterrichtsthema. In einigen Stunden sind die Förderschullehrkräfte mit im Unterricht dabei, um gezielt die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu unterstützen/ zu fördern. Bei der Planung der Durchführung der inklusiven Beschulung arbeiten Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schule eng zusammen. Die Grundlage hierfür ist der individuelle Förderplan der Kinder und Jugendlichen.
Formen der inklusiven Beschulung sind:
· Die umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule
· Die Teilnahme an Einzel- und Kleingruppenförderung
Bei Bedarf kann die Förderung auch an beruflichen Schulen fortgeführt werden.