Förderschwerpunkte
Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Förderung im Schwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprachheilförderung haben, können unsere Schule besuchen.
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung umschreibt individuelle Förderbedürfnisse im Sinne spezieller unterrichtlicher und erzieherischer Erfordernisse, deren eine sonderpädagogische Unterstützung oder Intervention nötig macht.
Der Anspruch besteht bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Wenn das Kind/der Jugendliche lernzielgleich unterrichtet wird, werden an es/ihn die Anforderungen des Rahmenlehrplans der allgemeinen Schule gestellt. Dies trifft für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung und emotionale und soziale Entwicklung zu.
Die einzelnen Förderschwerpunkte im Überblick:
Förderschwerpunkt Lernen
Was ist das?
Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen, wenn…
1. die Intelligenzentwicklung des Kindes einen IQ unter 85 (unter Berücksichtigung des Konfidenzintervalls) aufweist…
… und ….
2. Die Lernentwicklung in allen schulischen Bereichen, insbesondere aber in Deutsch und Mathematik, über einen längeren Zeitraum umfassend beeinträchtigt ist.
Lernziel?
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Dies bedeutet die zu erwerbenden Kompetenzen weichen von den Zielsetzungen der allgemeinen Schule ab.
Abschluss?
(A) Die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen können den Berufsorientierten (BO) Abschluss (*Link) erreichen.
Voraussetzungen für den BO- Abschluss sind:
· Zwei 3-wöchige Betriebspraktika ab dem 8. Schulbesuchsjahr
· Führen eines Berufswahlpasses (*Link)
· Praktikumsdokumentationen (*Link)
· Teamorientierte Projektprüfung (*Link) als Abschlussarbeit
(B) Die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen können an den Prüfungen der Hauptschule teilnehmen und den Hauptschulabschluss erreichen, wenn Sie bereits seit Beginn des 9. Schulbesuchsjahres lernzielgleich zum Lehrplan der Hauptschule unterrichtet und benotet wurden und deren Anforderungen gerecht werden.
Beschulungsort?
· Inklusive Beschulung an der wohnortnahen allgemeinen Schule
· Förderschule (Otfried-Preußler-Schule)
Förderschwerpunkt Sprache
Was ist das?
Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprache, wenn…
1. die Sprachentwicklung des Kindes umfassend und lang andauernd beeinträchtigt ist…
… und …
2. …sich diese so stark auf die schulische Lernentwicklung auswirkt, dass die Schülerinnen und Schüler ihr eigentliches Leistungspotential nicht umsetzen können.
Lernziel?
Die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprache werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Das heißt, sie lernen den Unterrichtsstoff der Grundschule im jeweiligen Schuljahr.
Abschluss?
Der Schwerpunkt der Sprachheilförderung liegt in der Grundschule. Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung absolvieren den Abschluss ihres entsprechenden Bildungsganges.
Beschulungsort?
· Inklusive Beschulung an der wohnortnahen allgemeinen Schule
· Förderschule (Otfried-Preußler-Schule)
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Was ist das?
Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, wenn…
1. bei ihnen eine umfassende, lang andauernde Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung (Selbstkonzept und Sozialkompetenz) vorliegt…
… und ...
2. sich diese so stark auf das schulische Lernen auswirkt, dass die Schülerinnen und Schüler ihr eigentliches Leistungspotential nicht umsetzen können.
Lernziel?
Die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Das heißt, sie lernen den Unterrichtsstoff der Grundschule im jeweiligen Schuljahr.
Abschluss?
Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung absolvieren den Abschluss ihres entsprechenden Bildungsganges.
Beschulungsort?
· Inklusive Beschulung an der wohnortnahen allgemeinen Schule
· Förderschule (Otfried-Preußler-Schule)